Stand: 27.07.2026 · 6 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung 2026: Fristen, Pflichtangaben, CO₂-Kostenaufteilung
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Kalenderjahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Versäumen Sie die Frist, können Sie Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzen — ein Guthaben müssen Sie dem Mieter trotzdem auszahlen.