Zum Inhalt springen
Milvo
Menü

Ratgeber: Was private Vermieter wissen müssen

Fristen, Kosten, Rechenwege. Geschrieben für private Vermieter, die ihren Bestand selbst im Blick behalten — mit konkreten Zahlen und ohne Rechtsberatungs-Duktus.

  • Stand: 12.08.2026 · 6 Min. Lesezeit

    Nebenkostenabrechnung 2026: Fristen, Pflichtangaben, CO₂-Kostenaufteilung

    Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Kalenderjahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Versäumen Sie die Frist, können Sie Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzen — ein Guthaben müssen Sie dem Mieter trotzdem auszahlen.

    Artikel lesen

  • Stand: 15.08.2026 · 9 Min. Lesezeit

    Welche Nebenkosten sind umlagefähig? Der Katalog des § 2 BetrKV

    Umlagefähig sind nur die Betriebskosten des § 2 BetrKV — und auch die nur, wenn der Mietvertrag die Umlage ausdrücklich vereinbart. Nie umlagefähig sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung. Die teuren Fehler entstehen selten im Katalog selbst, sondern an seinen Rändern: bei Wartungsverträgen, beim Hauswart und bei Leerstand.

    Artikel lesen

  • Stand: 12.08.2026 · 7 Min. Lesezeit

    Was kostet eine Mietverwaltung? Preise pro Einheit im Überblick

    Eine kaufmännische Mietverwaltung kostet in Deutschland üblicherweise 22 bis 35 Euro netto je Wohneinheit und Monat. Nach oben treiben den Preis kleine Bestände, Einzelwohnungen und Zusatzleistungen; nach unten drücken ihn große, zusammenhängende Objekte. Nicht jede Verwaltung rechnet nach Einheiten ab — manche nehmen einen Prozentsatz der Jahresmiete.

    Artikel lesen

  • Stand: 27.07.2026 · 7 Min. Lesezeit

    Mieterhöhung nach § 558 BGB: Schritt für Schritt mit Mietspiegel

    Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB setzt voraus: Die letzte Erhöhung liegt mindestens zwölf Monate zurück, die Miete war fünfzehn Monate unverändert, die Erhöhung übersteigt die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren nicht — in angespannten Märkten 15 Prozent — und Sie begründen sie, meist mit dem Mietspiegel.

    Artikel lesen

  • Stand: 01.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

    Indexmiete berechnen: Formel, Fristen und das Erhöhungsschreiben

    Die Indexmiete nach § 557b BGB wird mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben: neue Miete = Ausgangsmiete × neuer Index ÷ alter Index. Erhöhen dürfen Sie frühestens zwölf Monate nach der letzten Änderung, nur in Textform und erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

    Artikel lesen

  • Stand: 01.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

    Mietpreisbremse bei der Neuvermietung: was Vermieter vorher klären müssen

    Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete — aber nur in Gebieten, die eine Landesverordnung als angespannt bestimmt hat. § 556f BGB kennt zwei Ausnahmen: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Möblierung gehört nicht dazu.

    Artikel lesen

  • Stand: 01.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

    Untermiete erlauben: wann Sie als Vermieter zustimmen müssen

    Für einen Teil der Wohnung kann Ihr Mieter die Erlaubnis verlangen, wenn sein berechtigtes Interesse erst nach Vertragsschluss entstanden ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Anspruch entfällt nur aus drei Gründen: ein wichtiger Grund in der Person des Dritten, übermäßige Belegung oder Unzumutbarkeit (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB). Für die ganze Wohnung besteht er nicht.

    Artikel lesen