Sondereigentumsverwaltung für Ihre vermietete Eigentumswohnung
Sondereigentumsverwaltung ist die kaufmännische Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Wir übernehmen Ihr Mietverhältnis, Ihre Buchhaltung und Ihre Nebenkostenabrechnung — Ihre WEG-Verwaltung bleibt für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Beides läuft nebeneinander, und Sie beauftragen uns ohne Beschluss der Gemeinschaft.
Paket KaufmännischSie bleiben Ansprechpartner Ihres Mieters
24,90 €
Paket KomplettWir sind Ansprechpartner Ihres Mieters
34,90 €
Je Wohnung und Monat, Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer. Die Nebenkostenabrechnung ist in beiden Paketen enthalten. Für das Onboarding — Bestandsaufnahme und Digitalisierung — berechnen wir nichts.
Die Abgrenzung
Was Ihre WEG-Verwaltung macht — und was sie nicht macht
Die beiden Verwaltungen arbeiten nebeneinander und ersetzen sich nicht. Der häufigste Irrtum ist, dass die Hausgeldabrechnung schon die Nebenkostenabrechnung für den Mieter sei. Sie ist es nicht.
Vergleich von WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung
Sie allein — ohne Beschluss, ohne Zustimmung der WEG-Verwaltung
Wer bezahlt
Alle Eigentümer über das Hausgeld
Sie aus Ihrer Nettomiete. Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig
Erstellt jährlich
Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan — für Sie als Eigentümer
Ihre Nebenkostenabrechnung — für Ihren Mieter
Ansprechpartner Ihres Mieters
Nein, zu keinem Zeitpunkt
Ja, im Paket Komplett
Kündigung
Nur durch Beschluss der Gemeinschaft
Durch Sie, mit einem Monat Frist zum Monatsende
Wir übernehmen ausschließlich die rechte Spalte. WEG-Verwaltung — Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Gemeinschaftseigentum — bieten wir nicht an, auch nicht ergänzend. Ihre bestehende WEG-Verwaltung bleibt also, wo sie ist.
Der Punkt, an dem es schiefgeht
Aus der Hausgeldabrechnung wird nicht einfach die Nebenkostenabrechnung
Die Hausgeldabrechnung rechnet zwischen Gemeinschaft und Eigentümer ab. Was Sie Ihrem Mieter weitergeben dürfen, ist eine Teilmenge davon — ergänzt um Kosten, die in der Hausgeldabrechnung gar nicht vorkommen.
Was herausgerechnet werden muss
Zuführung zur Instandhaltungsrücklage — Vermögensbildung, keine Betriebskosten
Vergütung der WEG-Verwaltung — Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Instandhaltung und Instandsetzung — § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Positionen, die nur andere Sondereigentumseinheiten betreffen
Was hinzukommt
Grundsteuer, wenn Sie sie direkt zahlen — § 2 Nr. 1 BetrKV
Wartung der eigenen Therme oder Gaseinzelfeuerstätte — § 2 Nr. 4 Buchst. d BetrKV
Eigene Verträge für Ihre Wohnung, etwa ein separater Wartungsvertrag
Verbrauchsdaten Ihres Messdienstleisters für Heizung und Warmwasser
Rechenbeispiel: 1.418 Euro zu viel umgelegt
Angenommen, Ihre Hausgeldabrechnung weist für das Jahr 3.600 Euro aus. Darin stecken 720 Euro Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, 288 Euro Vergütung der WEG-Verwaltung und 410 Euro für eine Dachreparatur. Umlagefähig bleiben davon 2.182 Euro. Dazu kommen 240 Euro Grundsteuer und 130 Euro Thermenwartung, die Sie selbst zahlen — zusammen 2.552 Euro.
Wer die Hausgeldabrechnung ungefiltert weitergibt und die eigenen Positionen draufrechnet, legt 3.970 Euro um — 1.418 Euro zu viel. Fällt das dem Mieter innerhalb seiner Einwendungsfrist auf, ist nicht nur der Betrag weg: Ein falscher Verteilerschlüssel oder eine nicht umlagefähige Position kann die gesamte Rechnung angreifbar machen.
Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind Ihre Hausgeldabrechnung, Ihr Wirtschaftsplan und Ihr Mietvertrag. Welche Positionen der Katalog des § 2 BetrKV überhaupt umfasst, steht im Ratgeber: Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
Leistungsumfang
Was wir übernehmen
Die komplette Schreibtischarbeit an Ihren Mietwohnungen.
Ihre Plattform: alles sehen, jederzeit eingreifen
Zugang zur Milvo-Plattform ist in jedem Paket enthalten. Sie sehen jeden Vorgang, sobald er entsteht — Buchungen, Belege, offene Posten, Kontostand, komplette Mieterkommunikation. Und Sie können jeden laufenden Vorgang übernehmen, ändern oder anhalten. Müssen es aber nicht.
Digitaler Posteingang
Ihre Objektpost läuft bei uns auf und wird digitalisiert. Jeder Vorgang ist dem Objekt, der Einheit und dem Mietverhältnis zugeordnet und bleibt auffindbar.
Komplette Objektbuchhaltung
Mieten, Betriebskosten, Instandhaltung, Zahlungsverkehr — laufend gebucht und abgestimmt. Steuerberaterfertig, mit DATEV-Export und geordneter Belegübergabe. Die Mieten laufen über ein Treuhandkonto, das wir getrennt von unserem eigenen Vermögen für Ihr Objekt führen — jede Bewegung sehen Sie mit Beleg.
Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
Wir gleichen jeden Zahlungseingang gegen die Sollstellung ab. Bleibt eine Miete offen, läuft das Mahnwesen an — ohne dass Sie Ihr Konto beobachten müssen.
Nebenkostenabrechnung inklusive Zustellung
Erstellung nach BetrKV und HeizkostenV, Zustellung an Ihre Mieter und Nachhalten von Nachzahlungen und Guthaben. Nicht nur das PDF, sondern der ganze Vorgang.
Fristen- und Vertragsmanagement
Staffelmieten, Indexanpassungen, Kündigungs- und Abrechnungsfristen, Kautionen, Versicherungen. Wir führen die Termine und melden uns, bevor etwas fällig wird.
Mieterhöhungs-Radar
Wir beobachten Mietspiegel und Indexentwicklung für Ihre Objekte und schlagen Ihnen mögliche Erhöhungen aktiv vor — mit Rechenweg und Begründung. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Nur im Paket Komplett
Wir sind der Ansprechpartner Ihrer Mieter
Anfragen, Störungsmeldungen, Terminabstimmungen laufen bei uns auf, nicht auf Ihrem Handy. Bei Reparaturen koordinieren wir die Handwerker und halten die Erledigung nach.
Preisrechner
Festpreis für Ihre Wohnungen berechnen
Auch bei einer einzelnen Wohnung gilt derselbe Satz je Einheit — es gibt keinen Mindestpreis und keinen Zuschlag für kleine Bestände.
Ihren Festpreis berechnen
Ein Preis je Wohneinheit — unabhängig von der Objektgröße. Keine Staffelung, keine Angebotsanfrage.
1 bis 50 Einheiten. Mehr Einheiten? Dann schreiben Sie uns — der Preis je Einheit bleibt derselbe.
Im Preis enthalten: Die Nebenkostenabrechnung ist im Monatspreis enthalten — Erstellung, Zustellung an Ihre Mieter und das Nachhalten der Nachzahlungen. Einzeln kostet sie 59 € je Einheit und Abrechnungsjahr. Keine Sondervergütungen, keine Staffelung nach Objektgröße.
Pakete
Zwei Pakete, ein Festpreis je Einheit
Keine Staffelung nach Objektgröße, keine Mindestobjektgröße, kein Angebotsprozess.
Kaufmännisch
Buchhaltung, Nebenkosten, Mahnwesen und Fristen — die komplette Schreibtischarbeit.
24,90 €/ Einheit / Monat
Gesamtpreis, keine Umsatzsteuer · Onboarding ohne Gebühr
Onboarding startet nach unserer Auftragsbestätigung.
Keine Onboarding-Gebühr — Bestandsaufnahme und Digitalisierung sind enthalten
Keine Mindestlaufzeit — monatlich kündbar, Frist ein Monat zum Monatsende
Keine Mindestobjektgröße
Deutschlandweit — Mietshäuser und einzelne Eigentumswohnungen
Verwaltung beauftragen
Schritt 1 von 2
Ihr Onboarding beginnt, sobald wir Ihren Auftrag bestätigt haben. Die laufende Betreuung startet nach Abschluss Ihres Onboardings.
Ihr Risiko bleibt klein
Bestätigen wir Ihren Auftrag nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher, ohne Angabe von Gründen — Widerrufsbelehrung.
Laufende Gebühren zahlen Sie erst ab Start Ihres Onboardings.
Für das Onboarding entstehen keine Kosten.
Ablauf
So läuft die Übernahme
Vier Schritte. Den ersten machen wir, nicht Sie.
1
Bestandsaufnahme
Objekt, Einheiten, Mietverhältnisse, Vorauszahlungen, Kautionen, laufende Verträge. Wir nehmen auf, was ist, und benennen, was fehlt.
2
Digitalisierung
Mietverträge, Belege, Hausgeldabrechnungen und Kontoauszüge werden erfasst und strukturiert abgelegt — auch aus Papierordnern.
3
Buchhaltung aufsetzen
Sollstellungen, Konten und Verteilerschlüssel werden angelegt und gegen Ihre Unterlagen abgestimmt, damit die laufende Buchhaltung auf sauberen Zahlen aufsetzt.
4
Laufende Betreuung
Mieteingänge abgleichen, Mahnwesen, Fristen. Im Paket Komplett sind wir zusätzlich der Ansprechpartner Ihrer Mieter und koordinieren Reparaturen.
Schritt 1–3 beginnen nach unserer Auftragsbestätigung. Buchhaltung und Nebenkostenabrechnung laufen darin bereits mit.
Schritt 4 startet nach Abschluss des Onboardings. Wie lange das dauert, hängt vom Zustand Ihrer Unterlagen ab — den Termin stimmen wir mit Ihnen ab, statt vorab ein Datum zu versprechen.
Klare Grenzen
Was wir bewusst nicht anbieten
Wir sind kaufmännische Mietverwaltung. Alles andere lassen wir andere machen — das hält den Festpreis möglich.
WEG-Verwaltung
Technische Verwaltung als eigene Leistung
Reine Gewerbeobjekte
Möblierte Kurzzeit- und Ferienvermietung
Was das im Einzelnen heisstWeniger
WEG-Verwaltung
Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung übernehmen wir nicht.
Technische Verwaltung als eigene Leistung
Regelmäßige Begehungen, Instandhaltungsplanung und Baubegleitung gehören nicht dazu. Im Paket Komplett ist die Koordination von Reparaturen enthalten.
Reine Gewerbeobjekte
Mischobjekte mit einer Gewerbeeinheit im Wohnhaus verwalten wir. Reine Gewerbeimmobilien nicht.
Möblierte Kurzzeit- und Ferienvermietung
Wechselnde Kurzzeitmieter und Ferienwohnungen passen nicht in dieses Modell.
FAQ
Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Abgrenzung zur WEG-Verwaltung, Zustimmung, Kosten, Hausgeldabrechnung und der Weg Ihrer Miete.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer, die Sondereigentumsverwaltung verwaltet Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis für Sie allein. Beide laufen nebeneinander und ersetzen sich nicht.
Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, aus dem Hausgeld bezahlt und kümmert sich um Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage. Sie erstellt die Hausgeldabrechnung — nicht die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Für alles, was Ihr Mietverhältnis betrifft, ist sie nicht zuständig: Mieteingang, Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Fristen, Mieterhöhungen.
Genau diese Lücke füllt die Sondereigentumsverwaltung. Sie beauftragen sie allein, ohne Beschluss der Gemeinschaft, und Sie können sie unabhängig von der WEG-Verwaltung wechseln.
Muss meine WEG-Verwaltung der Sondereigentumsverwaltung zustimmen?
Nein. Die Sondereigentumsverwaltung betrifft Ihr Sondereigentum und Ihr Mietverhältnis — darüber entscheiden Sie allein, ohne Beschluss der Gemeinschaft und ohne Zustimmung der WEG-Verwaltung.
Was wir brauchen, sind Unterlagen, die Ihnen als Eigentümer ohnehin zustehen: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan und die für Ihre Wohnung relevanten Beschlüsse. Wenn Sie möchten, holen wir sie nach Ihrer Bevollmächtigung direkt bei Ihrer WEG-Verwaltung ab, damit Sie nicht Bote zwischen zwei Verwaltungen sind.
Was kostet eine Mietverwaltung pro Wohnung?
Bei Milvo zahlen Sie 24,90 € je Einheit und Monat für das Paket Kaufmännisch und 34,90 € für das Paket Komplett — die Nebenkostenabrechnung ist in beiden enthalten. Das sind Gesamtpreise: Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben, es kommt nichts hinzu. Am Markt liegt die laufende kaufmännische Verwaltung üblicherweise bei 22 bis 35 Euro je Wohneinheit und Monat zuzüglich Umsatzsteuer, und die Nebenkostenabrechnung wird dort in der Regel zusätzlich berechnet. Für Sie als Vermieter ist dieser Unterschied kein Rechentrick: Wohnraumvermietung berechtigt in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer wäre also reine Zusatzkosten.
Der Preis ist unabhängig von der Objektgröße — bei einer Wohnung gilt derselbe Satz wie bei zwanzig. Einmalige Kosten fallen nicht an: Für das Onboarding, also Bestandsaufnahme und Digitalisierung Ihrer Unterlagen, berechnen wir nichts. Eine Mindestlaufzeit gibt es ebenfalls nicht.
Was passiert, wenn die Hausgeldabrechnung zu spät kommt?
Wir rechnen fristgerecht mit den bekannten Zahlen ab, statt auf die Hausgeldabrechnung zu warten. Die Frist des § 556 Abs. 3 BGB läuft gegen Sie, nicht gegen Ihre WEG-Verwaltung — eine verspätete Hausgeldabrechnung entlastet Sie im Verhältnis zum Mieter nach der Rechtsprechung in der Regel nicht.
Praktisch heißt das: Wir überwachen den Eingang der Hausgeldabrechnung, hängen uns rechtzeitig hinterher und rechnen notfalls auf Grundlage des Wirtschaftsplans und der laufenden Vorauszahlungen ab. Korrekturen, soweit sie zulässig sind, laufen danach. Was wir nicht tun: die Frist verstreichen lassen und Ihnen anschließend erklären, woran es lag.
Über ein Treuhandkonto, das wir für Ihr Objekt führen — getrennt von unserem eigenen Vermögen und getrennt von den Geldern anderer Eigentümer. Es ist Ihr Geld und nicht unser Betriebsvermögen.
Das Konto läuft auf unseren Namen, ist der Bank gegenüber aber als Treuhandkonto für Ihre Rechnung offengelegt und ausschließlich Ihrem Objekt zugeordnet. Ein Sammelkonto, auf dem Ihre Mieten mit unserem Geschäftskonto vermischt werden, gibt es nicht. Diese Trennung steht so in Ihrem Verwaltervertrag.
Aus diesem Konto zahlen wir, was zum Objekt gehört: Handwerkerrechnungen, Nebenkostenguthaben Ihrer Mieter, laufende Objektkosten. Bis zu einer Reparaturgrenze, die Sie selbst festlegen, geschieht das ohne Rückfrage — darüber legen wir Ihnen den Vorgang zur Freigabe vor. Den Überschuss überweisen wir an Sie.
Jede Bewegung sehen Sie in Ihrer Plattform, sobald sie gebucht ist: Kontostand je Objekt, Zahlungseingänge je Mietverhältnis, jede Ausgabe mit Beleg. Sie müssen dafür nicht nachfragen und keinen Monatsbericht abwarten.
Machen Sie auch WEG-Verwaltung?
Nein, bewusst nicht. Wir verwalten Mietverhältnisse, keine Eigentümergemeinschaften: keine Eigentümerversammlungen, keine Beschlussfassung, keine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Wenn Sie eine Wohnung in einer WEG vermieten, arbeiten wir neben Ihrer WEG-Verwaltung, nicht an ihrer Stelle. Diese Fokussierung ist der Grund, warum wir jede Bestandsgröße zum selben Satz je Einheit verwalten können — ohne Angebotsverfahren.
Wie funktioniert die Übergabe meiner Unterlagen?
Im Onboarding digitalisieren wir Ihren Bestand — auch reines Papier. Sie können Mietverträge, Betriebskostenbelege, Hausgeldabrechnungen und Kontoauszüge als Datei hochladen oder als Ordner per Post schicken.
Daraus legen wir Objekt-, Einheiten- und Vertragsdaten an, prüfen die Vollständigkeit und fragen Lücken gezielt bei Ihnen ab. Anschließend läuft die Objektpost in unseren digitalen Posteingang, und Sie sehen jeden Vorgang im Objektarchiv wieder.
Wann kann es losgehen?
Sobald wir Ihren Auftrag bestätigt haben, beginnt Ihr Onboarding: Bestandsaufnahme, Digitalisierung, Aufbau der Objektbuchhaltung und die Nebenkostenabrechnung.
Die laufende Betreuung — Mahnwesen und Mieterkommunikation — startet, sobald das Onboarding abgeschlossen ist. Wie lange das dauert, hängt vom Zustand Ihrer Unterlagen ab; deshalb nennen wir kein festes Datum, sondern stimmen den Termin mit Ihnen ab, sobald wir Ihren Bestand gesehen haben. Die Nebenkostenabrechnung als Einzelprodukt ist davon unabhängig und sofort buchbar.
Eine Wohnung genügt
Festpreis je Wohnung, ohne Mindestgröße und ohne Angebotsverfahren. Verwalten Sie ein ganzes Mietshaus, führt der Weg über die Mietverwaltung.